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Notfallvorsorge

Notfallvorsorge:
Damit an wirklich alles gedacht ist

Niemand geht von einer solchen Situation aus – dennoch kann es jeden treffen: Eine Krankheit oder ein Unfall können neben anderen einschneidenden Veränderungen zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge in rechtlicher Hinsicht nicht mehr selbst zu regeln vermag und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Daher ist es ratsam, für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen. So lässt sich ausschließen, dass fremde Personen in Notfällen über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Rechtzeitig auf der
sicheren Seite sein

Vorsorglich bereiten wir Notare auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So haben Sie die Gewähr, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Dazu gehören:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin sind über 1,1 Millionen Vorsorgeurkunden registriertEs wird mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt.

Im Download:

Zapf & Flache

Wissenswertes