Zapf & Flache

Immobilien

Notarielle Unterstützung mit höchstem Anspruch

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie übertrifft mit seinem finanziellen Gewicht die meisten anderen Geschäfte. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem so bedeutsamen Vorgang sachgemäß beraten werden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Er ist in der Lage, für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung zu sorgen und Risiken zu vermeiden. Dabei kümmert er sich um den Vollzug aller erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung auf den Käufer im Grundbuch.

Verträge gestalten, Risiken ausschließen

Zu den Obliegenheiten des Notars gehört es beispielsweise, zu verhindern, dass ein Käufer zwar den Kaufpreis zahlt, aber die Immobilie nicht erhält. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Immobilienkaufverträge können etwa den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Die rechts aufgeführten Aspekte regeln wir als Notare/Notarinnen in jedem Immobilienkaufvertrag.

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).

Rechtzeitig Finanzierung klären

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

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